In Bayern wird das Versammlungsrecht wieder gelockert

von BR-online
München: CSU und FDP haben sich auf eine Lockerung des Versammlungsrechts geeinigt. So können Demonstrationen wieder telefonisch angemeldet werden, die Veranstalter müssen nicht mehr die Zahl der Teilnehmer schätzen und Rechenschaft über mitgeführte Gegenstände ablegen. Die Polizei darf Film- und Videoaufnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen machen. Zudem wird die Online-Überwachung von Computern erschwert. Auf solche Änderungen hat das Bundesverfassungsgericht gedrängt.

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